Eigene Unterstiftungen auch Treuhandstiftungen genannt
Solche unselbständigen Stiftungen bedürfen eines eigenen Stiftungsgeschäfts und einer besonderen Satzung. Sie können (müssen aber nicht) eigene Organe (Vorstand, Stiftungsrat) haben.
Gemeinsam mit uns können Sie eine solche Treuhandstiftung unter dem Dach der Rosi-Gollmann-Andheri-Stiftung gründen. Dafür wird eine größere Geldsumme (in der Regel 50.000 €, bei geplanten späteren Zustiftungen bereits ab 30.000 €) oder ein Wertpapiervermögen eingebracht. Sie bestimmen selbst, ob diese rechtlich unselbständige Stiftung Ihren Familien-, Firmen oder einen Wunschnamen, etwa mit der von Ihnen gewünschten Zweckbestimmung trägt.
Die Errichtung einer solchen Treuhandstiftung bedarf keiner besonderen Genehmigung. Die erforderliche Gemeinnützigkeitserklärung holt die Rosi-Gollmann-Andheri-Stiftung bei dem für die Hauptstiftung zuständigen Finanzamt (Bonn) für Sie ein. Es fallen für den Gründer einer Unterstiftung also keinerlei langwierige administrative Aufgaben an; die gesamte Abwicklung der Gründung, der Abrechnung, des Einsatzes der Gelder usw. übernimmt treuhänderisch die Hauptstiftung.
Die Rosi-Gollmann-Andheri-Stiftung pflegt mit den Unterstiftern engen Kontakt, vor allem bezüglich der anfallenden Erträge und deren Einsatz in Projekten.
Fünf solcher Unterstiftungen liegen zur Zeit in der Treuhand der Rosi-Gollmann-Andheri-Stiftung.
Eigene oder fremde Zustiftungen sind jederzeit möglich und wie bei der Hauptstiftung steuerbegünstigt.
