Rosi-Gollmann-Andheri-Stiftung

Steuerliche Aspekte

Durch das neue Spenden- und Stiftungsrecht belohnt der Gesetzgeber seit 2007 das bürgerschaftliche Engagement: Der allgemeine Spendenabzug wurde auf 20 % des Gesamtbetrages der Jahreseinkünfte erhöht. Darüber hinaus gehende Beträge können unbefristet auf den nachfolgenden Veranlagungszeitraum vorgetragen werden.

Durch das gleiche Gesetz ist der Sonderausgabenabzug für Zuwendungen in den Vermögensstock einer Stiftung (das gilt auch für Zustiftungen) auf die traumhafte Höhe von 1 Million € angehoben worden. Auch dieser für Stiftungen und Zustiftungen geltende Höchstbetrag kann für die Dauer von zehn Jahren steuerlich in Anrechnung gebracht werden.
Diese Vergünstigung kann allerdings nur einmal innerhalb dieses Zeitraums in Anspruch genommen werden.

Wenn es um die Stiftung höherer Beträge geht, empfehlen wir unbedingt eine Beratung Ihres Steuerexperten.