Rosi-Gollmann-Andheri-Stiftung

Zustiftungen

Wer zustiftet, erhöht mit seinen Geldbeträgen (in der Regel ab 500 €) oder mit Wertpapieren das Vermögen (Stiftungskapital) der Hauptstiftung. Damit ermöglicht er langfristig höhere Jahreserträge und –ausschüttungen unserer Stiftung.

Zustiftungen sind als solche zu bezeichnen und werden steuerlich besonders begünstigt.

 

Rosi-Gollmann-Andheri-Stiftung Urkunde